Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hannover
Kompetente Beratung und Vertretung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und leitende Angestellte

Sie suchen nach einem Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover? Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer, leitende Angestellte als auch Arbeitgeber rund um das Thema Arbeitsrecht und biete Ihnen schnelle Hilfe bei Ihren arbeitsrechtlichen Problemen. Schreiben Sie mir eine Nachricht oder rufen Sie mich an!

Konflikte im Arbeitsrecht lösen sich nur professionell

Das Arbeitsrecht betrifft die Summe der Regelungen, die sich mit der in abhängiger Arbeit geleisteten Tätigkeit beschäftigen. Es bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und hat seine Basis grundsätzlich im Arbeitsvertrag. Daneben ist die Grundlage auch das Verhältnis zu den in einem Betrieb tätigen Mitarbeitern untereinander, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerzusammenschlüsse und deren Beziehungen zueinander und schließlich das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat.

Das Arbeitsrecht hat keine einheitliche gesetzliche Verankerung. Zahlreiche Spezialgesetze (z. B. Bundesurlaubsgesetz, Teilzeitgesetz etc.) regeln Einzelfragen in Ergänzung zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des BGB. Folglich kommt der Rechtsprechung im Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Bedeutung bei der stetigen Fortentwicklung des Arbeitsrechts zu. Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel durch die aktuelle Rechtsprechung der einzelnen Arbeitsgerichte. Es ist eines der wichtigsten Rechtsgebiete des Alltags, denn mehr als 40 Millionen Bürger befinden sich in einem Beschäftigungsverhältnis.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Probleme

Dabei ist die Existenz unmittelbar betroffen, denn durch die Erwerbstätigkeit schaffen die Beschäftigten die materielle Ausgangslage für ihr Leben.

Aufgrund dieser besonderen Situation mit vielen sich stetig ändernden Spezialgesetzen und der sich weiter entwickelnden Rechtsprechung ist es für den juristischen Laien nahezu unmöglich, die Gesamtzusammenhänge und Einzelfragen zu überblicken. Hinzu kommt, dass im Arbeitsrecht sehr kurze Fristen gelten, die im Falle des Ablaufs maßgebliche Auswirkungen auf Ihre weitere berufliche Zukunft haben. Dies wird besonders bei Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich, einem der Hauptthemen in der Tätigkeit des Anwalts für Arbeitsrecht. Wird Ihnen beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber gekündigt und der Arbeitgeber hat die Kündigungsfrist zu kurz berechnet oder der Kündigungsgrund ist nicht gegeben, so müssen Sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Andernfalls ist die Kündigung wirksam und kann nicht mehr rechtlich angegriffen werden.

Daher benötigen Sie in arbeitsrechtlichen Fragen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt.

Zufriedene Mandanten sprechen für sich

Leistungsschwerpunkte

Mit mir als Anwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite haben Sie die Sicherheit, dass die außergerichtlichen Verhandlungen mit der nötigen Kompetenz und Verhandlungsgeschick geführt werden und die anwaltliche Begleitung im gerichtlichen Verfahren mit der größtmöglichen Effektivität und unter prozessökonomischen Gesichtspunkten erfolgt.

Schwerpunkte in meiner Tätigkeit als Anwalt für Arbeitsrecht sind der Arbeitsvertrag, die Kündigung und der Aufhebungsvertrag.

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Arbeitsvertrag

Ich verfasse für Sie einen Arbeitsvertrag, der auf Grundlage der neuesten gesetzlichen Regelungen und aktuellen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung erstellt wird. Haben Sie einen Arbeitsvertrag von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber erhalten, prüfe ich diesen für Sie auf Herz und Nieren, ob er den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und den Standards der aktuellen Rechtsprechung entspricht. So muss der Formulararbeitsvertrag, der in einem Unternehmen standardisiert für die Mitarbeiter verwendet wird, den strengen Regelungen der gesetzlichen Kontrolle über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen standhalten. Diese Überprüfung führt nur zu einem positiven Ergebnis bei Verträgen, die unter anderem die Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen und/oder keine überraschenden Klauseln enthalten. Namentlich sind zu prüfen der Beginn des Arbeitsverhältnisses und ggf. die Wirksamkeit der befristeten Dauer, falls es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, die Regelungen zum Gehalt, Urlaubsgeld, die Zahl der Urlaubstage, die Fragen der Urlaubsabgeltung, die Wirksamkeit von Ausschlussklauseln, Regelungen für die Altersversorgung, Haftungsklauseln etc. Ich prüfe Ihren Arbeitsvertrag sowohl im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmer.

Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutzklage

Ich unterziehe Ihre Kündigung einer genauen Prüfung, ob die Kündigungsfristen korrekt berechnet sind oder ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, ob das Verfahren für die Kündigung ordnungsgemäß nach den Regeln des Arbeitsrechts durchgeführt wurde. Beispielsweise muss, wenn es in einem Betrieb ein Betriebsrat gibt, dieser zu der Kündigung angehört werden. Ist der Arbeitnehmer bei einem wiederholt vorkommenden Fehlverhalten vor der Kündigung wirksam abgemahnt worden? Sind die Berechnungen zur Urlaubsabgeltung korrekt ausgeführt worden?

Wenn die Kündigung der rechtlichen Überprüfung nicht standhält, vertrete ich Sie im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Ich erhebe für Sie fristgerecht innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Ich beziehe Sie in jede meiner Schritte ein und erarbeite mit Ihnen zusammen eine Strategie, um Ihre Ziele rechtlich durchzusetzen. Ganz gleich, ob Sie ihren Arbeitsplatz behalten möchten oder sich beruflich neu orientieren wollen, ich unterstütze Sie entsprechend und verhandele in Fragen der Abfindung, Zeugnisgestaltung bzw. Umwandlung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung.

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Aufhebungsvertrag

Ich prüfe Ihren Aufhebungsvertrag im Hinblick auf die Fragen, ob er in sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht rechtlich korrekt ist. Ein Aufhebungsvertrag ist eine weitere Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden; dies geschieht durch einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Variante birgt aber nicht unerhebliche Risiken für beide Vertragsparteien, weshalb der anwaltlichen Unterstützung bei der Gestaltung des Aufhebungsvertrages eine maßgebliche Bedeutung beikommt. Nur so können beispielsweise für den Arbeitnehmer negative Auswirkungen wie eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld sicher vermieden werden. Ich prüfe die Höhe der Abfindung und die Fragen der Urlaubsabgeltung. Auch die Prüfung und korrekte Formulierung von Ausschlussklauseln sind von großer Wichtigkeit, da sie im ungünstigen Fall für beide Seiten, meist aber für den Arbeitnehmer unvorhersehbare Folgen haben können. Denn die Ausschlussklauseln können dazu führen, dass Ansprüche, an die keine der Parteien bei Vertragsschluss denkt, nicht mehr geltend gemacht werden können.

Unverbindliche Erstberatung im Arbeitsrecht

Ich nehme mir die Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch einschl. der sorgfältigen und insbesondere für Sie verständlichen Beantwortung aller Ihrer Fragen. Sprechen Sie mich an und wir vereinbaren kurzfristig einen Beratungstermin (persönlich oder auch online); mit meiner Erfahrung und ausgeprägtem Verhandlungsgeschick verhelfe ich Ihnen zu einer für Sie bestmöglichen Lösung, und zwar sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher als auch menschlicher Hinsicht.

Meine Leistungen im Überblick

Ich vertrete und stehe Ihnen sowohl außergerichtlich als gerichtlich beratend zur Seite bei den Themen des Arbeitsrechts. Dabei übernehme ich Mandate für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertrete Sie mit einem hohen Maß an Kompetenz, Erfahrung und nicht zuletzt Empathie und Verhandlungssensibilität. Im Einzelnen berate ich Sie:

  • Prüfung/ Verfassen von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen und weiteres Vorgehen
  • Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Aufhebungsverträge
  • Abfindung
  • Zeugnis
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Altersversorgung, Altersteilzeit
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Urlaub, Urlaubsabgeltung
  • Vergütungsansprüche

Häufig gestellte Fragen & Antworten
zu Ihrem Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hannover

Spätestens 3 Wochen, nachdem die Kündigung Ihnen zugegangen ist, muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Dieser besteht nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet oder ein Sozialplan mit dem Betriebsrat vereinbart wird.

An die Wirksamkeit einer Abmahnung werden strenge Voraussetzungen geknüpft, beispielsweise die Schriftform, die ggf. auch gerichtlich überprüft werden.

Die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Einer der Anhaltspunkte ist die Frage, ob es Ihnen nicht mehr zuzumuten ist, den Mitarbeiter unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Eine fristlose Kündigung sollten Sie in jedem Fall anwaltlich absichern lassen.

Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz haben Sie nicht, selbst wenn dieser noch besteht. Sie haben lediglich ein Anspruch auf Beschäftigung entsprechend den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag.

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Professionelle Beratung im Arbeitsrecht in Hannover

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