Scheidungsanwalt Hannover
Mit Kompetenz und Empathie bei Ihrer Trennung und Scheidung in Hannover

Sie trennen sich von Ihrem Ehepartner und suchen nach einem Scheidungsanwalt? Als Fachanwalt für Familienrecht berate und vertrete ich Sie bei Ihren familienrechtlichen Problemen: Ihre Scheidung und Fragen zum Trennungsjahr, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Gestaltung einvernehmlicher Scheidungen. Für eine Scheidung in Hannover stehe ich Ihnen mit umfassender Expertise als Rechtsanwältin zur Seite.

Scheidung einer Ehe – eine Ausnahmesituation

Das Scheidungsrecht wird wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von Emotionen und existenziellen Ängsten sowohl im finanziellen als auch persönlichen Bereich geprägt. Für beide Ehegatten ist es ein tiefer Einschnitt in ihr bisheriges Leben: Die Partnerschaft, Ehe und die Familie existieren nicht mehr in der bisherigen Form.

Kompetente anwaltliche Unterstützung

Viele ungeklärte und für die Parteien unlösbare Fragen kommen in dieser emotionalen Ausnahmesituation bei den Betroffenen auf: Was wird mit den gemeinsamen Kindern? Was bedeutet das für die finanzielle Situation der Ehegatten? Wie lassen sich die Wohnungsverhältnisse regeln? Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus und dem Familienauto?

Die beispielhafte Aufzählung macht deutlich, dass die Beteiligten in dieser besonderen Krisensituation kompetente Hilfe und Unterstützung, sowohl rechtlich als auch in empathischer Hinsicht benötigen. Daher unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt mit meiner langjährigen Erfahrung. Die Scheidung, von der Erstberatung, dem Scheidungsantrag, bis zum Abschluss des Verfahrens, erfordert eine strukturierte Herangehensweise, die ich Ihnen biete.

Scheidung online – geht das überhaupt?

Für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Sie können Ihren Scheidungsantrag weder online einreichen noch den Antrag beim Familiengericht selbst stellen. Auch bei der Online-Scheidung muss zumindest einer der Beteiligten anwaltlich vertreten sein.

Was kostet eine Online-Scheidung?

Die Scheidungskosten sind bei der Online-Scheidung nicht günstiger als im traditionellen Verfahren. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Scheidung wird nach der mündlichen Verhandlung, bei der zumindest ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein muss, durch das Familiengericht ausgesprochen.

Ich übernehme für Sie alles Erforderliche für das Scheidungsverfahren und begleite Sie von der Beratung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Individuelle Begleitung und Vertretung im Scheidungsverfahren

Als Anwalt für Scheidungsrecht in Hannover vertrete und berate ich Sie mit meiner Erfahrung und hoher sozialer Kompetenz bei Ihrer Scheidung, Unterhaltsstreitigkeiten, Streitigkeiten über das Sorge- und Umgangsrecht, Kindesunterhalt und allen anderen Fragen rund um das Familienrecht.

Als Teil eines Teams von Rechtsanwälten stehe ich Ihnen in allen Verfahrensabschnitten zur Seite und unterstütze Sie: vom ersten Telefonat, dem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch, dem Scheidungsantrag, bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Mit mir als Anwalt für Scheidungsrecht haben Sie die Sicherheit, in jeder Phase des Verfahrens mit der nötigen Kompetenz, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertreten zu werden.

Dabei stehen Sie, meine Mandanten, im Mittelpunkt: Ich beziehe Sie in jeder Phase des Verfahrens mit ein. Für mich und den Erfolg des Mandats ist von entscheidender Bedeutung, die für Sie bestmögliche Lösung in rechtlicher, wirtschaftlicher und menschlicher Hinsicht herausarbeiten.

Leistungsschwerpunkte Scheidungsanwalt Hannover

Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Anwalt für Scheidungsrecht in Hannover sind Trennung/ Scheidung und diesbezüglich hauptsächlich die einvernehmliche Scheidung der Ehe, Aufteilung des Haushalts, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgang und sonstige Angelegenheiten rund um das Familienrecht. Weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Leistungen Scheidung - Trennungsjahr

Trennung, Trennungsjahr, Scheidung

Die Scheidung bedeutet für beide Ehegatten eine äußerst emotionale Ausnahmesituation und belastende Auseinandersetzungen mit für die Beteiligten kaum absehbaren Auswirkungen. Dabei muss die Scheidung kein Anlass dafür sein, dass die Partner nach dem Trennungsjahr in einem kriegsähnlichen Zustand auseinandergehen.

Trennung von Tisch und Bett

Der Scheidungsantrag muss in Deutschland durch einen Anwalt gestellt werden. Die Ehe kann nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, dies hat der Gesetzgeber in § 1566 BGB festgelegt. Wie kann der Ablauf des Trennungsjahres wirksam umgesetzt werden, wenn die Ehepartner noch in der ehelichen Wohnung/ Haus leben? Entscheidend ist, dass die Ehegatten unabhängig voneinander ihren eigenen Haushalt führen und getrennt voneinander wirtschaften. Jeder Ehegatte hat sein eigenes Schlafzimmer, jeder kocht für sich.

Hausrataufteilung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Co.

Wichtige Themen im Scheidungsverfahren einer Ehe sind die folgenden Themenbereiche: Versorgungs- und Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, die Hausrataufteilung sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht.

Versorgungsausgleich

Die Rentenanwartschaften beider Ehegatten werden ermittelt und ggf. entsprechend ausgeglichen. Das ist bei langen Ehezeiten von großer Bedeutung für die Parteien, wenn die Höhe der Anwartschaften in erheblichem Maß auseinanderklafft.

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die Anwartschaften miteinander verglichen und der Ehegatte mit dem höheren Anteil überlässt die Hälfte seines Überschusses seinem Partner.

Zugewinnausgleich

Der Ausgleich des Zugewinns schafft für beide Ehegatten klare Verhältnisse in vermögensrechtlicher Hinsicht.

Ist zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages ein Vermögenszuwachs erfolgt, der das Vermögen zum Zeitpunkt der Schließung der Ehe übersteigt, ist zu berechnen, in welchem Maß der Ausgleich dieser Zugewinnbeträge unter den Ehegatten vorzunehmen ist.

Leistungen Scheidung - Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt

Während der Ehe haben die Ehegatten untereinander eine gegenseitige Verantwortung, die sich unter anderem auf den wirtschaftlichen Standard der Partnerschaft bezieht. Dies gilt nach den Regeln des Familienrechts auch während des Trennungsjahres bis zur rechtskräftigen Scheidung. Die Ehepartner dürfen daher wirtschaftlich nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zu der Zeit der Ehe.

Hat ein Ehegatte kein eigenes oder ein zu geringes Einkommen, um seinen Lebensstandard wie vor der Trennung zu halten, kann er von dem anderen Partner Trennungsunterhalt verlangen.

Trennungsunterhalt kann für die Dauer des Trennungsjahres bis zur Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der unterstützende Ehegatte finanziell in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen, ohne seine eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden.

Nachehelicher Unterhalt

Mit der Rechtskraft der Scheidung kann der Partner nachehelichen Unterhalt in bestimmten Ausnahmefällen geltend machen, wenn der Betroffene aufgrund z. B. der Betreuung minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit oder Behinderung und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit nicht in der Lage ist, eigenständig für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Leistungen Scheidung - Kindesunterhalt
Leistungen Scheidung - Kindesunterhalt
Leistungen Scheidung - Kindesunterhalt Familiengericht
Leistungen Scheidung - Kindesunterhalt Familiengericht

Kindesunterhalt

Wenn die Eltern sich trennen und entschieden ist, bei welchem Elternteil das oder die gemeinsamen Kinder zukünftig leben werden, ist die Frage, wer den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlt? Wer bekommt das Kindergeld? Wer bezahlt die nicht von der Krankenkasse abgedeckten Behandlungskosten beim Kieferorthopäden, die Reit- oder Tennisstunden?

Unterhalt minderjähriger Kinder

Beim Unterhalt für Kinder wird zwischen dem Unterhalt minderjähriger und dem des volljährigen Kindes unterschieden. Der Unterhalt für das minderjährige Kind wird von dem Elternteil, bei dem das Kind zukünftig lebt, in Form des Betreuungsunterhaltes übernommen. Der andere Elternteil leistet in Form von Barunterhalt. Die Höhe des Unterhaltes wird durch das Alter des Kindes und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen bestimmt.

Nach Ermittlung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens wird anhand der Düsseldorfer Tabelle, einer von der Rechtsprechung entwickelten und jährlich aktualisierten Richtlinie über die Höhe des Unterhaltes, der monatlich zu leistende Unterhalt unter Berücksichtigung des Existenzminimums (Selbstbehalt) berechnet.

Volljährigenunterhalt

Das volljährige Kind, das beispielsweise noch zur Schule geht oder sich im Studium befindet und daher noch nicht eigenständig für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf den Volljährigenunterhalt. Dieser ist in Deutschland von beiden Elternteilen zu leisten, anteilig im Verhältnis zu dem jeweils erzielten Einkommen.

Auch hier wird bei beiden Unterhaltspflichtigen das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen ermittelt, der Selbstbehalt einbezogen und anhand der Düsseldorfer Tabelle die Höhe des Unterhaltes bestimmt. Bei volljährigen Kindern ist relevant, ob das Kind noch bei einem seiner Elternteile lebt oder bereits eine eigene Wohnung hat.

Jugendamt, Familiengericht und Co.

Die Geltendmachung der Ansprüche des Unterhaltes für Kinder beschäftigen sowohl die Jugendämter, bei denen die Beteiligten eine Vereinbarung über die Unterhaltszahlungen miteinander schließen können, Anwälte für Familienrecht und nicht zuletzt die Familiengerichte. Ich berate Sie zu den Fragen des Unterhaltes und unterstütze Sie bei der Geltendmachung Ihrer unterhaltsrechtlichen Ansprüche.

Umgangsrecht für Kinder und Eltern

Das Umgangsrecht ist Teil des Sorgerechts im Familienrecht. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit den Eltern. Jeder Elternteil ist einerseits zum Umgang mit dem Kind verpflichtet, hat aber ebenso ein Anrecht auf Umgang mit seinem Kind. Der Begriff „Umgang“ bedeutet das Anrecht des Kindes, seine Eltern regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihnen zu verbringen.

Bezogen auf die Eltern bedeutet es, dass diese berechtigt sind, regelmäßigen persönlichen Kontakt mit ihrem Kind zu haben und über die modernen Kommunikationsmittel. Unproblematisch ist dies in der intakten Familie.

Umgang nach der Trennung

Schwierig wird es, wenn nach der Trennung das Kind bei einem der Elternteile wohnt und der Kontakt zum anderen Elternteil aufrechterhalten werden soll. Es kommt in vielen Familien zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen, die vor allem zu Lasten der Kinder gehen und diese traumatisieren.

Dennoch sollten die Kinder als schwächstes Glied in der Kette nicht die Folgen der elterlichen Auseinandersetzungen zu spüren bekommen. Jedes Kind braucht sowohl seinen Vater und seine Mutter, egal, ob diese in einem gemeinsamen oder in getrennten Haushalten leben.

Ich berate Sie in Fragen des Umgangsrechts und zeige Ihnen Möglichkeiten, wie Sie den Umgang ihres Kindes mit ihrem getrenntlebenden Partner auf eine für alle Beteiligten akzeptable, aber dennoch für beide Elternteile verbindliche Weise regeln können.

Leistungen Scheidung - Umgangsrecht

Sorgerecht

Während der Ehe haben beide Elternteile für ihre gemeinsamen Kinder jeweils das gemeinsame Sorgerecht. Bei einer Trennung und späteren Scheidung soll das nach dem Gesetz grundsätzlich so bleiben.

Voraussetzung hierfür ist aber, dass zwischen den geschiedenen ehemaligen Partnern eine gute Kommunikation erfolgt und Entscheidungen für die gemeinsamen Kinder harmonisch und im gegenseitigen Einvernehmen beider Elternteile getroffen werden können. Nur so kann das Kindeswohl, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt und das der Gesetzgeber höher als alle übrigen rechtlichen Gesichtspunkte gewichtet, gewährleistet werden.

Kindeswohl steht an oberster Stelle

Das Kindeswohl hat absoluten Vorrang vor den Interessen und persönlichen Befindlichkeiten der Eltern und anderer Beteiligter, beispielsweise der Großeltern. Kommt es durch wiederkehrende Unstimmigkeiten zwischen den Elternteilen zu Gefährdungen des Kindeswohls, kann auf Antrag das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden.

Die Anforderungen für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil nach dem BGB und der Rechtsprechung sind sehr streng. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Sorgerechts.

Leistungen Scheidung - Sorgerecht
Leistungen Scheidung - Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren und hohe Scheidungskosten vermeiden? Sie und Ihr Ehegatte haben sich über die Ihre Scheidung betreffenden Themen verständigt und sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt, der Sie fachkundig berät?

Scheidung durch Vertrag

Der Verlauf der Scheidung einer Ehe kann in Deutschland durch eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung verkürzt und vereinfacht, die Scheidungskosten verringert werden. Besteht Einigkeit zwischen den Ehepartnern über die Scheidung (man spricht dann von einer einvernehmliche Scheidung), wird ein Vertrag über die mit der Scheidung einhergehenden Folgen geschlossen. Bestimmte Bereiche (z. B. nachehelicher Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich) können abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden.

Unverbindliche Erstberatung zum Familienrecht in Hannover

Ich nehme mir als Scheidungsanwalt und Anwalt für Familienrecht die Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch einschl. der sorgfältigen und für Sie verständlichen Beantwortung aller Ihrer Fragen.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen im Familienrecht und als Scheidungsanwalt, unterstütze ich Sie bei allen relevanten Fragen der Scheidung einer Ehe, der Voraussetzungen einer Scheidung und bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie über die einvernehmliche Scheidung, welche im Vergleich zur streitigen Scheidung sowohl verfahrensrechtlich als auch prozessökonomisch und in emotionaler Hinsicht erhebliche Vorteile hat.

Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an! Unsere Kanzlei befindet sich in der Wülfeler Straße, wo wir Ihnen mit einem Team von Anwälten gerne weiterhelfen.

Meine Leistungen im Überblick

Ich vertrete und berate Sie als Scheidungsanwalt im Falle des streitigen Scheidungsverfahrens und der einvernehmlichen Scheidung der Ehe. Ich gehe lösungsorientiert und empathisch vor, um Ihre Rechte durchzusetzen und die für Sie bestmögliche und auf Ihre Bedürfnisse und persönlichen Verhältnisse abgestimmte Lösung in prozessökonomischer und menschlicher Hinsicht zu erzielen.

  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Trennungsunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt (minderjähriger und volljähriger Kinder)
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht

Häufig gestellte Fragen & Antworten
zu Ihrem Scheidungsanwalt Hannover

Grundsätzlich ist dies nicht möglich. Der Scheidungsanwalt ist Parteivertreter. Eine gemeinsame Beauftragung und Beratung würde die Gefahr einer Interessenkollision bedeuten.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass nur einer der Eheleute dem Scheidungsanwalt das Mandat erteilt und auch beraten wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings die vollständige Einigkeit der Parteien bzgl. des gesamten Verfahrens der Scheidung.

Die Dauer der Scheidung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sind neben der Scheidung andere Verfahren wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, etc. (sog. Verbundverfahren) anhängig, beeinflusst dies den Scheidungsablauf.

Bei einer unstreitigen Scheidung liegt die Verfahrensdauer ungefähr bei 9 Monaten, je nach Gericht und Zeitdauer für die Klärung der Rentenansprüche.

Bei der Berechnung des Zugewinns wird für jeden Ehepartner das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung und dem der Scheidung verglichen. Die Differenz zwischen dem sog. Anfangs- und Endvermögen stellt den Zugewinn dar.

Durch einen Vergleich stellt der Scheidungsanwalt fest, welcher der Eheleute während der Ehezeit einen höheren Zugewinn erzielt hat. Dieser ist dann im Rahmen des Zugewinnausgleichs dazu verpflichtet, dem anderen Ehepartner die Hälfte dieses Überschusses auszuzahlen.

Das Gesetz in Deutschland sieht in solchen Fällen besondere Maßnahmen vor, die im Fall der häuslichen Gewalt unter engen Grenzen Anwendung finden, die Wohnungszuweisung. Sprechen Sie mich an oder schreiben Sie eine E-Mail! Ich berate und vertrete Sie als Rechts- und Scheidungsanwalt bei Ihrem Wohnungszuweisungsverfahren.

Portraitfoto Rechtsanwältin Petra Barthel

Professionelle Beratung vom Scheidungsanwalt in Hannover

Sprechen Sie mich an und wir vereinbaren kurzfristig einen Beratungstermin – persönlich oder auch online. Schreiben Sie mir eine Nachricht, E-Mail oder rufen Sie mich an!